12. August 2020 – Sebastian Tegtmeyer
Privatermittler haben einen eher schlechten Ruf - allerdings zu Unrecht. Und sie können durchaus weiterhelfen.
Wer an einen Privatdetektiv denkt, hat zumeist Sherlock Holmes vor Augen. In der heutigen Zeit verrichten die wenigsten Privatermittler im Trenchcoat und mit Pfeife ihren Dienst – immerhin wollen sie nicht aus der Menge herausstechen. In den Medien und im Volksmund werden die Ermittler teilweise als „Schnüffler“ tituliert. Das negative Bild, das die Allgemeinheit von Detektiven hat, ist oftmals unbegründet. Immerhin existieren feste Richtlinien, die vorschreiben, was die Privatermittler dürfen und wo ihre Kompetenzen enden.
Überwachung um jeden Preis? Das dürfen Privatdetektive wirklich
In Deutschland erfasste die Polizei im Jahr 2018 5,55 Millionen Straftaten. Allerdings bleiben zahlreiche Verbrechen ungeklärt. Die Opfer und deren Angehörigen schalten unter Umständen einen Privatermittler ein, um sich Klarheit über den Fall zu verschaffen. Des Weiteren beschäftigen sich Detektive mit Wirtschaftsermittlungen sowie dem Auffinden verschwundener Personen. Bei ihrer Arbeit halten sie sich an die gesetzlichen Vorgaben. Obgleich es sich um Ermittler handelt, besitzen Detektive nicht die Befugnisse der Polizei. Aus dem Grund überlegen sich Geschädigte genau, in welcher Situation sie einen Privatdetektiv beauftragen und wann sie sich an die Behörden wenden.
Ob im Fernsehen oder in Büchern – oftmals wird die Arbeit eines Privatermittlers verklärt. Keinesfalls sollten falsche Erwartungen bestehen, wenn sich Klienten an einen Detektiv wenden. Folgende Handlungsweisen sind Privatdetektiven nicht erlaubt und bleiben den Fernsehermittlern vorbehalten:
- das Verwanzen von Wohnungen,
- DNA-Analysen ohne Einwilligung Betroffener,
- Eindringen in fremde Wohnungen,
- verdeckt Video- und Tonaufnahmen erstellen.
Dennoch sind zahlreiche Privatdetektive mit der Kamera – wahlweise mit ihrem Smartphone – unterwegs. In bestimmten Situationen dürfen sie ihre Zielpersonen fotografieren. Fotos sind beispielsweise erlaubt, wenn ein Handwerker sich in seinem Betrieb krankmeldet und in der Zeit auf einer anderen Baustelle arbeitet. Das wahllose Fotografieren von Passanten ist jedoch nicht erlaubt, da es deren Persönlichkeitsrechte verletzt.
Eine Branche mit anrüchigem Ruf
Teilweise haben Privatdetektive einen anrüchigen Ruf. Das liegt nicht nur an ihrer zwielichtigen Darstellung in Film und Fernsehen. Einzelne Ermittler überschreiten ihre Rechte und bringen damit die gesamte Branche in Verruf. Allerdings gibt es in jedem Beruf schwarze Schafe. Wer die Dienste eines Privatermittlers braucht, sollte daher nicht vor einem seriösen Anbieter zurückschrecken. Kontaktieren die Klienten einen Privatdetektiv in Hamburg, erhalten sie zunächst eine unverbindliche Beratung. Die Spezialisten hören sich das Anliegen der Kunden an und können anschließend über die Einzelheiten sowie die Kosten informieren.