24. Februar 2022 – Sebastian Tegtmeyer

Kunstfreiheit überwiegt

Tina Turner verliert am BGH Streit um Doppelgängerin

Sängerin Tina Turner hat einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter einer Tribute-Show um eine Doppelgängerin verloren. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.

Tina Turner
Foto: EMI

Es ging in dem Fall um die Frage, ob das Double Dorothea "Coco" Fletcher dem Original zu ähnlich sieht und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel "Simply The Best - Die Tina Turner Story" den Eindruck erwecken, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Turner hatte den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau auf Unterlassung verklagt.

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Vor dem Kölner Landgericht Köln hatte Turner Anfang 2020 Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen.

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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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(Quelle: dpa)

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