04. April 2023 – Sebastian Tegtmeyer

Anstiftung zum Mord 

Ehepaar zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

Eine ehemalige Hamburger Schönheitschirurgin wollte im Darknet einen Auftragskiller heuern, der ihren Ex-Partner tötet. Auch ihr Ehemann war involviert. Jetzt ist das Urteil gefallen. Beide müssen ins Gefängnis.

Urteil, Gericht, Strafgericht
Foto: Mehaniq, Shutterstock

Wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord sind eine Ex-Schönheitschirurgin und ihr Ehemann zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass die 49 Jahre alte Ärztin und der 52 Jahre alte Unternehmer versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren, der den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte, die zuletzt mit ihrem Ehemann in Stuttgart lebte, in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

Richterin bescheinigt beiden Angeklagten "eine enorme Fallhöhe"

"Das ist ein außergewöhnlicher Fall", sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Zum einen, weil ein solches Verbrechen nicht häufig vorkomme, zum anderen, weil zwei ehemals beruflich erfolgreiche Menschen zu so einer Tat fähig seien. Sie bescheinigte den beiden Angeklagten "eine enorme Fallhöhe", aber Verbrechen kämen in allen Gesellschaftsschichten vor.

Jeweils mehr als fünf Jahre Haft

Die 49 Jahre alte Ärztin wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der 52 Jahre alte Unternehmer wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und acht Monate gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihre Mandanten. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

(Quelle: dpa)

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