13. März 2023 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)

Gewinnabschöpfung "verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen"

Hamburger Energieversorger Lichtblick reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Hamburger Öko-Energie-Anbieter Lichtblick hat zusammen mit anderen Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Lichtblick sagt, die staatliche Gewinnabschöpfung verletze die Grundrechte der betroffenen Öko-Strom-Firmen und bremse die Energiewende.

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13.03.2023
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Der Hamburger Öko-Energieversorger Lichtblick hat gemeinsam mit Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Gewinnabschöpfung eingelegt. "Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende", erklärte Chefjurist Markus Adam am Sonntag (12.03).

Lichtblick fordert eine Übergewinnsteuer

Eine Übergewinnsteuer, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben werde, wäre demnach auch für Ökostromerzeuger der angemessene und rechtssichere Weg. Es sei sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlaste, erklärte Adam. Es sei auch richtig, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen. "Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument." Die Strompreisbremse wird teilweise über eine Erlösabschöpfung finanziert.

Gewinnabschöpfung gilt seit Dezember

Seit Dezember werden die Einnahmen von Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft. In der Beschwerdefrist argumentieren die Juristen, "für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen".

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