17. Dezember 2020 – Sebastian Tegtmeyer

Klage gegen Nutzung eines Plakats

Niederlage für Tina Turner vor Gericht

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage von Tina Turner abgewiesen. Die Sängerin hatte gegen die Nutzung eines Werbeplakats für die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story".

Tina Turner
Foto: EMI

Damit setzte sich ein von ihr verklagter bayerischer Tourveranstalter im Berufungsverfahren durch. Die 81-jährige Tina Turner hatte gegen das Werbeplakat für die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story" geklagt. Man könne denken, dass sie selbst an der Show mitwirke, was aber nicht der Fall sei. In erster Instanz gab ihr das Landgericht Köln darin recht.

Oberlandesgericht wies Klage ab

Gegen diese Entscheidung legte der Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau Berufung ein und bekam recht. Das Oberlandesgericht geht nicht davon aus, dass der Eindruck entsteht, Tina Turner würde in der Show selbst auftreten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Oberlandesgericht ließ Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Rechtsfrage, ob in einem solchen Fall die Kunstfreiheit oder das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen höher zu bewerten sei, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt, so das Oberlandesgericht.

(dpa)

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