Absicherungen vor dem Tod

Was Sie zum Erbrecht wissen müssen

Wer in einer Partnerschaft lebt oder Kinder hat, der weiß was es bedeutet, einen Menschen absichern zu wollen.

Grab, Kreuz, Tod
Foto: Jessica Lewis, Pexels

Wenn das Leben durch eine Krankheit, das Alter oder einen Unfall endet, möchten Sie Ihre Liebsten finanziell abgesichert wissen. Wichtige Erbstücke sollen in deren Besitz übergehen und nicht veräußert werden. Aus diesem Grund gilt es, sich frühzeitig bezüglich des Erbrechtes abzusichern. Oftmals wird dieses Thema als so unangenehm empfunden, dass es kaum Beachtung findet. Doch das sollten Sie auf keinen Fall tun. Denn wer plötzlich verstirbt, möchte wissen, dass sich die Hinterbliebenen nicht stark finanziell einschränken müssen oder gar wertvolle Familienerbstücke verlieren.

Warum frühzeitige Planung wichtig ist

Doch warum ist es so wichtig, den Ehepartner oder die Ehepartnerin abzusichern? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Ehepartner nicht automatisch alles erbt. Wenn kein letzter Wille, also das Testament hinterlassen wird, wird der Nachlass an die gesetzlichen Erben vergeben. Das können Kinder oder Enkel sein. In einem solchen Fall haben die hinterbliebenen Ehepartner meist das Problem, dass sie beispielsweise einen Teil der Immobilie verlieren oder diese auszahlen müssen.

Im Regelfall steht dem Ehepartner die Hälfte des Nachlasses zu, die andere Hälfte wird an die Kinder vererbt. Sollten keine Kinder vorhanden sein, werden den Eltern des verstorbenen Ehepartners oder der Ehepartnerin ein Viertel des Nachlasses zugesprochen.
Besonders wichtig zu beachten: Miterben haben einen Anspruch auf die sofortige Auszahlung ihres Erbes. Das kann zu massiven finanziellen Schwierigkeiten beim verbleibenden Ehepartner führen.

Worauf beim Erbrecht zu achten ist

Eine gute Absicherung für Sie sowie Ihren Ehepartner oder die Ehepartnerin ist das Berliner Testament. Dabei handelt es sich um ein Testament, dass den hinterbliebenen Partner zum Alleinerben macht. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners oder der zweiten Ehepartnerin geht das Vermögen an einen Schlusserben über. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die Kinder handeln. Vielmehr steht es Ihnen frei, sich einen Hinterbleibenden auszuwählen. Zu beachten ist allerdings, dass dieses gemeinsame Testament auch nur geändert werden kann, wenn beide Partner zustimmen. Sollte ein Partner oder eine Partnerin versterben, können die letzten Erben nicht mehr verändert werden. Aus diesem Grund gilt es sich im Vorfeld umfassende Gedanken über die Aufstellung des Testaments zu machen. Unter https://erbmanufaktur.de/ finden Sie zahlreiche Experten, welche Ihnen in Fragen rund um das Erbrecht zur Seite stehen können. Die Erbschaftsexperten unterstützen Sie bei der Planung sowie Umsetzung des Testaments, klären offene Fragestellungen und tragen dazu bei, dass Ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird.

Eine Alternative zum Berliner Testament

Das Berliner Testament sollte jedoch nur mit Bedacht gewählt werden. Schließlich kann es nach dem Tod eines Partners geschehen, dass sich der Hinterbliebene in einen neuen Partner verliebt und diesen heiratet. In einem solchen Fall würde es einen neuen Erbberechtigten geben, welcher im Testament jedoch nicht mehr erwähnt wird. Dennoch fällt dann das Erbe für die Kinder geringer aus. Aus diesem Grund vereinbaren zahlreiche Ehepaare daher im Berliner Testament eine Klausel. Diese greift, bei einer erneuten Heirat eines Partners: Im Falle einer erneuten Heirat erhält der überlebende Partner nur die Hälfte des Erbes. Des Weiteren können Sie sich aber auch für eine andere Nachlassregelung entscheiden. Hierbei handelt es sich um das gleichzeitige gemeinschaftliche Ehegattentestament. Dabei dürfen beide Parteien nach eigenem Willen ein Testament aufsetzen, sodass die beiden Dokumente vollkommen unabhängig voneinander bestehen.

Worauf Sie beim Testamentverfassen achten müssen

Wenn Sie das Testament verfassen, gibt es zweierlei Möglichkeiten. Zum einen kann dieses hangeschrieben oder von einem Notar errichtet werden. Bei einem handschriftlichen Testament müssen Sie selbst schreiben und dies von Hand. Das Dokument darf weder diktiert, noch am PC geschrieben werden. Bei einem notariellen Testament haben Sie den Vorteil, dass der Erbschein entbehrlich sein kann.

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